Aktienrückkaufprogramm 2024

M1 Kliniken AG beschließt Aktienrückkauf

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 26.04.2024 - Der Vorstand der M1 Kliniken AG hat heute beschlossen, bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft in einem Gesamtvolumen von maximal EUR 12.600.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückzukaufen. Der Beschluss erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 zum Erwerb eigener Aktien. Das Rückkaufprogramm soll am 29.04.2024 starten und spätestens mit Ablauf des 25.04.2025 beendet sein. Der Aktienrückkauf und die Kaufabwicklung wird ausschließlich durch ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma vorgenommen, welche über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft entscheiden. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dazu, die zurückgekauften Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juli 2020 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden.

Das Rückkaufprogramm und seine Durchführung finden unter Einhaltung der Vorgaben der Safe Harbor Regelungen gemäß Art. 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 statt, mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst, als von Art. 5 Abs. 2 Marktmissbrauchsverordnung bestimmt.

Berlin, 03.05.2024 - Im Zeitraum vom 29.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 hat die M1 Kliniken AG im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms, das mit Bekanntmachung vom 26.04.2024 gemäß Art. 5 (1) lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 veröffentlicht wurde, 17.017 Aktien zurückerworben.

Die Anteile wurden wie folgt erworben:

Datum

Anzahl der Aktien

Durchschnittlicher Kurs (EUR)

29.04.2024

4.458

13,31

30.05.2024

4.938

13,47

01.05.2024

n.a.

n.a.

02.05.2024

2.098

14,51

03.05.2024

5.523

15,00

Ges.

17.017

 

 

Der Aktienrückkauf und die Kaufabwicklung werden ausschließlich durch ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma vorgenommen, welche über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft entscheiden.

Detaillierte Transaktionsinformationen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 können auf der Internetseite der M1 Kliniken AG  (https://www.m1-kliniken.de) eingesehen werden.