Beschluss zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung

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M1 Kliniken AG: Die M1 Kliniken AG beschließt die Durchführung einer Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen.

Berlin, 10. September 2018 – Der Vorstand der M1 Kliniken AG (ISIN: DE000A0STSQ8, WKN: A0STSQ) hat heute auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juli 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10% beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 von derzeit EUR 16.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.650.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf insgesamt bis zu EUR 18.150.000,00 erhöht werden. Die neuen Aktien sollen ab dem 01. Januar 2018 gewinnberechtigt sein und sollen mittels eines Platzierungsverfahrens institutionellen Anlegern nach den Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen prospektfrei angeboten und in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Der Platzierungspreis wird den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten.

Das endgültige Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Platzierungsverfahrens festgelegt und mit einer separaten Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben.

Die M1 Kliniken AG beabsichtigt, den Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung weiterer Indikationsfelder sowie insbesondere auch zur Finanzierung des Aufbaus weiterer M1-Standorte im In- und Ausland zu verwenden.

M1 Kliniken AG
Der Vorstand

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