M1 Kliniken AG beschließt Aktienrückkauf

| Ad-hoc-Meldungen

Der Vorstand der M1 Kliniken AG hat heute beschlossen, bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft in einem Gesamtvolumen von maximal EUR 12.600.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückzukaufen. Der Beschluss erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 zum Erwerb eigener Aktien. Das Rückkaufprogramm soll am 29.04.2024 starten und spätestens mit Ablauf des 25.04.2025 beendet sein. Der Aktienrückkauf und die Kaufabwicklung wird ausschließlich durch ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma vorgenommen, welche über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft entscheiden. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dazu, die zurückgekauften Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juli 2020 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Das Rückkaufprogramm und seine Durchführung finden unter Einhaltung der Vorgaben der Safe Harbor Regelungen gemäß Art. 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 statt, mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst, als von Art. 5 Abs. 2 Marktmissbrauchsverordnung bestimmt.

 

Über die M1 Kliniken AG

Die M1 Kliniken AG ist der führende vollintegrierte Anbieter schönheitsmedizinischer Gesundheitsdienstleistungen in Europa. Im ästhetischen und chirurgischen Bereich bietet die Unternehmensgruppe Produkte und Dienstleistungen mit höchsten Qualitätsstandards an. Unter der Marke „M1 Med Beauty“ werden derzeit an 61 Fachzentren schönheits­medizinische Behandlungen angeboten. Dabei zählt die M1-Schlossklinik für plastische und ästhetische Chirurgie in Berlin mit sechs Operationssälen und 35 Betten zu den größten und modernsten Einrichtungen dieser Art in Europa. Seit Ende 2018 treibt M1 die Internationalisierung voran und ist derzeit in zehn Ländern vertreten.

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